Lizenz- und Nutzungsbedingungen für GWeDevel Software Produkte.

SIE MÜSSEN DIESEM VERTRAG ZUSTIMMEN, BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN!

 

1. Allgemeines

Dieser Software Lizenzvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) ist ein bindender Vertrag zwischen Ihnen, dem Endbenutzer (entweder natürliche oder juristische Person) und dem Unternehmen GWeDevel – Alexander Geers (nachfolgend „Unternehmen“, „Lizenzgeber“ oder „Hersteller“ genannt).
Das Urheberrecht dieser Software (nachfolgend „die Software“ genannt) und seine dazugehörigen Dokumente (einschließlich aller Dateien, Bilder, enthaltener Texte der Software) sowie alles begleitende schriftliche Material gehören dem Unternehmen („Hersteller“), ansässig in der Schweriner Straße 11, 49479 Ibbenbüren, Deutschland, und sind durch nationale und internationale Rechtsvorschriften geschützt.
Durch Installation, kopieren, herunterladen oder anderweitige Nutzung der Software erklären Sie sich dem Hersteller gegenüber einverstanden, an die Bedingungen und Konditionen dieses Vertrages gebunden zu sein, welcher Ihre Benutzung der Software regelt. Wenn Sie mit dem Vertrag nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren.

Der Nutzer sollte die folgenden Bedingungen und Konditionen sorgfältig durchlesen:

 

2. Nutzungsrechte

  • 2.1. Alle Rechte an der Software stehen ausschließlich dem Hersteller und seinen jeweiligen Lizenzgebern zu. Die Software wird durch das Urheberrecht sowie internationale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt.
  • 2.2. Der Anwender erhält von dem Hersteller das nicht-ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, nicht exklusive Recht eingeräumt, die im Objektcode gelieferte Software in dem Umfang zu nutzen, wie dies vereinbart ist, oder wenn nichts vereinbart ist, wie es dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck entspricht.
  • 2.3. Mit dem Erwerb der Software erhält der Anwender das Recht, die Software für den vorhergesehenen Einsatz zu der festgelegten Anzahl von Mitarbeitern bzw. Rechnern zu nutzen („Nutzungslizenzen“). Die Software darf z.B. bei einem Erwerb von 25 Nutzungslizenzen, von 25 Mitarbeitern, bzw. auf 25 Rechnern benutzt werden. Werden mehr Nutzungslizenzen benötigt, müssen diese zwangsweise nachgekauft werden, oder aber der Einsatz der Software ist auf die Nutzungslizenzen zu begrenzen bzw. zu unterlassen.
  • 2.4. Der Erwerb der Software berechtigt den Anwender zur Installation und Verwendung der Software auf einem System.
  • 2.5. Der Anwender darf eine Kopie der Software zu Sicherungszwecken erstellen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren.
  • 2.6. Der Anwender darf Umarbeitungen der Software, insbesondere Änderungen und Erweiterungen, nur durchführen, soweit dies durch zwingende Gesetze ausdrücklich erlaubt ist. Der Hersteller weist darauf hin, dass schon geringfügige Änderungen zu erheblichen, nicht vorhersehbaren Störungen im Ablauf der Software führen können.
  • 2.7. Der Anwender darf die Software nicht zurückentwickeln oder übersetzen und keine Programmteile herauslösen. Er wird die Software weder dekompilieren noch disassemblieren, ein Reverse Engineering vornehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode abzuleiten. Sofern der Anwender aufgrund zwingender Gesetze ein Reverse Engineering oder eine Dekompilierung vornehmen darf, um eine volle Funktionsfähigkeit oder Interoperabilität mit anderen Softwareprogrammen zu erreichen, hat der Anwender den Hersteller vorab über Art und Umfang der beabsichtigten Handlung zu informieren. Eine Dekompilierung ist nur zulässig, wenn der Anwender ein schutzwürdiges, berechtigtes Interesse an der Vornahme dieser Handlungen nachweist.
  • 2.8. Urhebervermerke, Seriennummern, Versionsnummern, Markenzeichen oder sonstige Identifikationsmerkmale der Software dürfen in keinem Fall geändert oder entfernt werden. Gleiches gilt für die Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
  • 2.9. Die in diesem § 2 genannten Rechte und Pflichten gelten für Lizenzschüssel sowie die Benutzerdokumentation entsprechend.

 

3. Vermietung und Weitergabe

  • 3.1. Eine Vermietung der Software, insbesondere auch im Wege des „Application Service Providing (ASP) oder „Software as a Service (SaaS“), ist unzulässig, sofern vorab darüber keine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit dem Hersteller getroffen wurde.
  • 3.2. Die Weitergabe der Software bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung des Herstellers. Der Hersteller wird die Zustimmung erteilen, wenn der Anwender eine schriftliche Erklärung des neuen Nutzers vorlegt, in der sich dieser gegenüber dem Hersteller zur Einhaltung der in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Nutzungs- und Weitergabebedingungen verpflichtet und wenn der Anwender gegenüber dem Hersteller schriftlich versichert, dass er alle Kopien der Software dem neuen Nutzer weitergegeben und die bei ihm vorhandenen Kopien gelöscht hat. Der Hersteller kann die Zustimmung verweigern, wenn die Nutzung der Software durch den neuen Nutzer den berechtigten Interessen des Herstellers widerspricht.
  • 3.3. Bei jeder Weitergabe der Software wird der Anwender den Hersteller unverzüglich informieren und diesem den Namen und die vollständige ladungsfähige Anschrift des neuen Nutzers schriftlich mitteilen.

4. Datenschutz Software -Installation und -Aktivierung

Sie erhalten beim Kauf der Software, bei der Anforderung einer Erweiterung für den Testzeitraum oder zur Freischaltung einer kostenlosen Vollversion einen Lizenzschlüssel (z.B. per E-Mail oder Postbrief, bei den meisten Demoversionen nicht erforderlich). Gekaufte Lizenzschlüssel müssen im Lizenzmanager der Software aktiviert werden. Die vollständige Aktivierung und Nutzung einer Test- oder Vollversion setzt eine aktive Internetverbindung voraus, um den eingegebenen Lizenzschlüssel auf Gültigkeit zu prüfen. Im Augenblick der Aktivierung wird eine Verbindung zum Lizenzserver des Herstellers aufgebaut. Der Lizenzserver prüft, ob der eingegebene Lizenzschlüssel vom Hersteller erzeugt wurde und ob dieser bereits auf einem anderen System verwendet wird. Ist der Lizenzschlüssel unbekannt oder eventuell mehrfach aktiviert worden, wird die Software einen Lizenzfehler anzeigen. Die Software verweigert bei einer fehlerhaften Prüfung die Funktion. Die Anzeige des Lizenzfehlers beim Programmstart wird aufgehoben, sobald ein gültiger Schlüssel aktiviert wurde. Auch für den dauerhaften Betrieb der Software benötigen Sie eine aktive Internetverbindung, da der Hersteller sporadisch die Lizenzschlüssel prüft und die Software bei dem Verdacht eines Lizenzverstoßes deaktiviert. Sollte Sie einen Fehler vermuten, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Hersteller, über die bekannten Kontaktwege, in Verbindung.

Bei der Aktivierung eines Lizenzschlüssels werden folgenden Daten übertragen:

  • Lizenzschlüssel
  • Prüfsumme
  • E-Mail Adresse
  • Versionsnummern
  • Spracheinstellung

Während der Aktivierung, sofern Sie Ihren richtigen Namen, Vornamen und/oder Ihre Kundennummer angegeben haben, werden die Daten personalisiert erhoben, ansonsten sind die gespeicherten Daten keiner eindeutigen Person zuzuordnen. Alle gespeicherten Daten unterliegen strengsten Datenschutzrichtlinien und werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben.

5. Software Dritter („Fremdsoftware“), Open Source Software

Die Software kann Bestandteile von Fremdsoftware und/oder von Open Source Software enthalten, für die gesonderte Nutzungsbedingungen zu beachten sind. Soweit dies für die rechtmäßige Nutzung der Software erforderlich ist, werden die jeweils geltenden Fremdsoftware- bzw. Open Source Software-Nutzungsbedingungen im Anhang dieser Nutzungsbedingungen aufgeführt. Der Anwender verpflichtet sich, die Software erst dann zu installieren und zu nutzen, wenn er mit diesen Fremdsoftware- bzw. Open Source Software-Nutzungsbedingungen, die vorrangig vor diesen Nutzungsbedingungen gelten, ebenfalls einverstanden ist. Lehnt er diese ab, so wird der Anwender die Installation und Nutzung der Software unterlassen.

6. Haftung

  • 6.1. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Hersteller herbeigeführt werden und für Personenschäden, d.h. für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, haftet der Hersteller unbeschränkt.
  • 6.2. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Anwenders („Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch den Hersteller. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen Liefer-, Leistungs- und Schutzpflichten, deren Einhaltung für die Erfüllung des Vertragszweckes notwendig ist oder auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Nichteinhaltung dazu führt, dass dem Anwender Rechte und Rechtspositionen derart genommen oder eingeschränkt werden, dass der Vertragszweck nicht mehr erreicht werden kann. Die Schadensersatzansprüche für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • 6.3. Soweit die Haftung des Herstellers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, haftet der Hersteller pro schadensverursachendes Ereignis nur für die betreffende Leistung vereinbarten Vergütung. Ist im Einzelfall ein wesentlich höheres Schadensrisiko erkennbar, wird der Hersteller dem Anwender eine höhere Haftungssumme anbieten, behält sich jedoch vor, die Vergütung in diesem Fall entsprechend anzupassen.
  • 6.4. Die Haftung für die Lizenzierung noch nicht freigegebener Programme, die vertraglich gesondert lizenziert werden, ist ausgeschlossen („Beta-Software“). Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber dem Endbenutzer können nicht gegen den Hersteller geltend gemacht werden.
  • 6.5. Für den Verlust von Daten haftet der Hersteller nicht.
  • 6.6. Höhere Gewalt und Anwendungen mit Gefahrenpotential: Die Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Die Programme sind nicht für Nutzungen entwickelt oder lizenziert worden, die Anwendungen in den Bereichen Atomkraft, Luft- und Raumfahrt, Massentransport, Nuklearmedizin und Gentechnik oder sonstige in sich gefährliche Anwendungen vorsehen. Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Hersteller nicht für Schäden haftet, die aus einer solchen Nutzung entstehen, sofern der Endbenutzer die Programme für solche Zwecke einsetzt. Der Endbenutzer verpflichtet sich, den Hersteller von allen Ansprüchen freizustellen, die unmittelbar aus oder in Zusammenhang mit der Nutzung der Programme für solche Zwecke entstehen.

7. Geheimhaltungspflicht

  • 7.1 Aufgrund dieser Vereinbarung können Hersteller und Endbenutzer Zugang zu vertraulichen Informationen voneinander erhalten. Diese müssen deutlich als vertraulich und geschützt bezeichnet werden (folgende ‚vertrauliche Informationen‘) und sind begrenzt auf Programme, Dokumentation, Lizenzgebühren und als vertraulich ausgewiesene Informationen.
  • 7.2 Als nicht vertraulich gelten Informationen, die
    • 7.2.1 bereits allgemein bekannt oder zur Veröffentlichung bestimmt sind oder
    • 7.2.2 bereits vor Veröffentlichung im Besitz der anderen Partei (Hersteller oder Endbenutzer) waren, die weder direkt noch indirekt von der anderen Partei (Hersteller oder Endbenutzer) vor der Offenlegung zugänglich gemacht wurden oder
    • 7.2.3 der anderen Partei (Hersteller oder Endbenutzer) von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig zugänglich gemacht wurden oder
    • 7.2.4 unabhängig von der anderen Partei (Hersteller oder Endbenutzer), ohne diesen Vertrag zu verletzen, entwickelt oder gewonnen wurden.
  • 7.3 Hersteller und Endbenutzer vereinbaren, dass sie für die Dauer dieses Vertrages sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dessen Ablauf alle vertraulichen Informationen des Vertragspartners Dritten nicht zugänglich machen werden. Beide Seiten verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden und sorgfältig darauf zu achten, dass sie Dritten oder der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  • 8.1. Für diese Nutzungsbedingungen sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Hersteller und dem Anwender gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
  • 8.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten wird der Gerichtsstand Ibbenbüren, Deutschland vereinbart. Der Hersteller bleibt jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Anwenders berechtigt.
  • 8.3. Wird ein Teil dieser Lizenz durch ein Gericht mit kompetenter Rechtsprechung für gesetzeswidrig erklärt, bleibt der betreffende Teil der Lizenz bis zum erlaubten Grad rechtsgültig. Die verbleibenden Teile dieser Lizenz behalten ihre vollständige Gültigkeit bei.

9. Schlussbestimmungen, Schriftform

  • 9.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses selbst. Das Schriftformerfordernis wird durch E-Mail oder andere elektronische Kommunikation nicht gewahrt.
  • 9.2. Die Abtretung von Rechten des Anwenders aus der Vertragsbeziehung mit dem Hersteller ist nur mit vorheriger Zustimmung des Herstellers zulässig.
  • 9.3. Soweit von diesen Nutzungsbedingungen Übersetzungen in andere Sprachen erstellt werden, bleibt ausschließlich die deutsche Fassung die rechtlich bindende.

Der Hersteller garantiert nicht:

Dass die Software frei von Fehlern und Auslassung ist, dass sie ohne Unterbrechung arbeitet, dass die Software ihren Ansprüchen entspricht, dass die Arbeit mit der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist, dass Fehler in der Software behoben werden, oder dass neue Versionen und/oder Upgrades der Software zur Verfügung gestellt werden. Die Software, jede Information, jeder Code, und/oder ausführbare Dateien werden geliefert „WIE SIE SIND“ ohne Garantie jeglicher art. Zum maximalen gesetzlich erlaubten Umfang, weist der Hersteller alle Garantien, seien sie ausdrücklich oder stillschweigend, inklusive, aber nicht limitiert, Zusicherung allgemeiner Gebrauchstauglichkeit, Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck und Rechtsverletzung von sich. Der Kunde akzeptiert, dass die Nutzung der Software und ihre Leistung, sowie Dokumentationen ausschließlich auf eigenes Risiko erfolgen. Für Schäden, die aus dem Gebrauch dieser Software resultieren, wie z.B. Datenverlust, eingegangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder andere finanzielle Verluste, ungeachtet deren Vorhersehbarkeit, übernimmt der Autor der Software keine Haftung. die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. die Software wird so lizensiert „WIE SIE IST“. Das einzige Ihnen zukommende Rechtsmittel ist die Erstattung des Kaufpreises (maximale Haftung). Ansprüche auf gesetzlich unabdingbare Vorschriften zur Produkthaftung bleiben unberührt.

 

Weil einige Staaten/Gerichtsbarkeiten den Ausschluss oder die Limitierung der Haftung für folge- oder beiläufig entstandene Schäden nicht erlauben, treffen die oben genannten Regelungen auf diese Nutzer nicht zu, bzw. darf der Nutzer diese Software in dem Fall nicht nutzen.

 

09/2014, überarbeitet 03/2016, GWeDevel – Alexander Geers